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Stuhlmiete oder Umsatzbeteiligung: wie Tattoo-Studios mit ihren Artists abrechnen
Erster Montag im Monat, das Studio hat zu. Die Inhaberin sitzt mit Taschenrechner, Kontoauszug, Stripe-Export und einem Heft voller Barzahlungen am Tresen. Zwei Artists arbeiten auf Prozente, einer zahlt Stuhlmiete, und eine Anzahlung aus dem Vormonat wurde gerade erstattet. Bis klar ist, wer wie viel bekommt, ist der halbe Tag weg.

Vier Modelle und wer jeweils kassiert
Die meisten Absprachen zwischen Studio und Artist laufen auf eine von vier Grundformen hinaus. Sie unterscheiden sich vor allem darin, über wessen Kasse das Geld der Kundschaft läuft und wer das Risiko eines schwachen Monats trägt.
| Modell | Wer kassiert | Was ans Studio geht | Worauf es ankommt |
|---|---|---|---|
| Anstellung | Das Studio | Der ganze Umsatz, der Artist bekommt Gehalt | Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Sozialversicherung laufen übers Studio |
| Umsatzbeteiligung | Je nach Absprache Studio oder Artist | Ein fester Prozentsatz vom Umsatz | Freie Mitarbeit nur, wenn der Artist tatsächlich selbstständig arbeitet |
| Stuhlmiete | Der Artist, über die eigene Kasse | Eine feste Miete, gemeinsam genutztes Material nach Verbrauch | Eigenes Gewerbe, eigene Rechnungen, eigene Kundschaft |
| Guest Spot | Je nach Absprache | Prozente oder eine Miete für die Tage | Gäste aus dem Ausland brauchen je nach Land eine Anmeldung |
Bei der Stuhlmiete sind Studio und Artist zwei getrennte Betriebe, mit getrennten Kassen, eigenen Rechnungen und eigener Steuer. Der Artist hat ein eigenes Gewerbe angemeldet und bringt seine eigene Kundschaft mit. Was beide nutzen, etwa Farbe oder Reinigungsmittel, wird nach Verbrauch abgerechnet: 10 ml aus einer 100-ml-Flasche sind 10 % des Einkaufspreises. Eine Strichliste am Platz reicht dafür.
Beim Guest Spot kommt es darauf an, über wessen Konto die Kundschaft zahlt. Läuft es über das Studio, rechnet ihr den Gast wie jeden anderen Artist mit einem Studioanteil ab. Kassiert der Gast selbst, zahlt er dir am Ende des Gastspiels die vereinbarte Miete oder den Anteil, und in deiner Abrechnung taucht nur auf, was er dir überweist.
Prozentsatz und Miete: wie ihr auf eine Zahl kommt
Feste Branchenwerte für den Prozentsatz oder die monatliche Stuhlmiete sind uns nicht bekannt. Was in Gruppen und Foren kursiert, sind Einzelfälle. Rechnet deshalb von euren eigenen Kosten aus.
Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: Das Studio kostet im Monat 4.200 € für Miete, Strom, Reinigung, Versicherung, Software und Empfang. Bei drei Plätzen sind das 1.400 € pro Platz. Macht ein Artist im Schnitt 5.000 € Umsatz im Monat, deckt ein Studioanteil von 28 % gerade die Kosten seines Platzes. Alles darüber ist Gewinn fürs Studio oder Spielraum in der Verhandlung. Für eine Stuhlmiete ist dieselbe Rechnung der Ausgangspunkt, also 1.400 € plus das, was du für Leerstand und deinen eigenen Aufwand ansetzt.
Bei der Stuhlmiete trägt der Artist das Risiko eines schwachen Monats allein, beim Prozentmodell teilt ihr es. Für jemanden ohne volle Kundenliste ist das Prozentmodell deshalb weniger riskant. Wer jeden Monat ausgebucht ist, kommt mit einer festen Miete oft günstiger weg. Haltet außerdem fest, wann ihr die Zahl wieder anschaut, etwa nach sechs Monaten. Bringt ein Artist inzwischen den Großteil seiner Kundschaft selbst mit, sieht die Rechnung anders aus als im ersten Monat.
Was in die Abrechnung gehört
Bevor ihr über Prozente verhandelt, klärt die Basis. Gerechnet wird von dem Geld, das wirklich angekommen ist, nicht von dem Preis, der im Kalender stand.
- Anzahlungen zählen in dem Monat, in dem sie eingehen, auch wenn die Sitzung erst später ist. Wie hoch sie sein sollten, steht im Artikel zur Höhe der Tattoo-Anzahlung.
- Restbeträge zählen am Tag der Zahlung, egal ob online, bar oder übers Kartenterminal.
- Bargeld gehört genauso hinein. Was nicht eingetragen ist, fehlt in der Abrechnung, und das fällt meist erst auf, wenn jemand nachzählt.
- Erstattungen ziehen ab, und zwar in dem Monat, in dem sie rausgehen.
- Verfallene Anzahlungen nach einem No-Show sind eingenommenes Geld und laufen mit in die Rechnung. Wollt ihr das anders regeln, schreibt es in den Vertrag.
- Material: Wer was zahlt, steht im Vertrag. Ein Prozentsatz vom Umsatz zieht Material nicht automatisch ab.
Ein Monat, zwei Artists
| Posten | Mara | Jonas |
|---|---|---|
| Eingenommen (Anzahlungen, Restbeträge, vor Ort) | 6.400 € | 3.900 € |
| Erstattungen | −200 € | 0 € |
| Basis | 6.200 € | 3.900 € |
| Studioanteil | 40 % | 30 % |
| Bleibt beim Studio | 2.480 € | 1.170 € |
| An Artist | 3.720 € | 2.730 € |
Bei Mara musste das Studio einen Termin absagen und die Anzahlung von 200 € erstatten. Die Erstattung mindert ihre Basis, der Studioanteil rechnet sich vom Rest. Steuern und Material stehen nicht in dieser Tabelle, die klärt ihr getrennt.
Mit Studio Pro legst du in OpenInk Studio auf der Seite „Einnahmen“ über „Anteile festlegen“ für jeden Artist einen Studioanteil fest, als ganze Zahl von 0 bis 100 %. Er gilt ab dem Monat, den du auswählst, frühere Monate bleiben, wie sie waren. Ein leeres Feld heißt: kein Studioanteil. Im Bereich „Nach Artist“ steht dann bei jeder Person zum Beispiel „Studioanteil 40 %“ und daneben, was an den Artist geht, gerechnet aus dem, was eingegangen ist, abzüglich Erstattungen.

Über „Exportieren“ lädst du entweder alle Zahlungen als CSV herunter oder die „Abrechnung pro Artist“: eine Zeile pro Artist und Monat mit Umsatz, Studioanteil und Auszahlung. Die Datei kannst du so an deine Buchhaltung weitergeben.

Buchungen, die über das Studio laufen, zahlt die Kundschaft auf das Stripe-Konto des Studios. Das Studio kassiert also zuerst und überweist den Artists ihren Teil selbst. Auf der Einnahmenseite der Artists stehen diese Beträge unter „In Studios“, getrennt von ihren eigenen Einnahmen.
Was OpenInk Studio dabei nicht übernimmt: Es überweist den Artists kein Geld, rechnet keine Steuern aus, macht keine Lohnabrechnung und zieht kein Material ab. Der Studioanteil ist ein Prozentsatz vom Umsatz, kein Gewinn nach Kosten. Bei der Stuhlmiete brauchst du die Funktion gar nicht, denn dort kassiert jeder Artist über die eigene Kasse, in OpenInk Studio also mit eigenem Konto und eigenem Stripe-Konto. Wie ein ganzes Team damit arbeitet, steht auf der Seite zur Software für Tattoo-Studios.
Was in den Vertrag gehört
Ob Prozente oder Miete, schreibt die Absprache auf, bevor der erste Termin läuft. Ein Mustervertrag aus dem Netz ist ein Anfang, eure Zahlen kennt er aber nicht. Diese Punkte sollten drinstehen:
- Das Modell und die Zahl: Prozentsatz vom Umsatz oder Höhe der Miete, und ab welchem Monat sie gilt.
- Die Basis: eingegangenes Geld abzüglich Erstattungen, und in welchem Monat Anzahlungen zählen.
- Über wessen Konto die Kundschaft zahlt und wer welche Zahlungsarten annimmt.
- Material: was jede Seite selbst kauft und wie Gemeinsames abgerechnet wird.
- Was mit verfallenen Anzahlungen passiert und wer zahlt, wenn das Studio einen Termin absagt.
- Abrechnungstag und Auszahlung, zum Beispiel bis zum 5. des Folgemonats.
- Was beim Weggehen gilt: offene Termine, Anzahlungen für spätere Sitzungen und Posts von Arbeiten, die im Studio entstanden sind.
- Bei Stuhlmiete: dass der Artist ein eigenes Gewerbe angemeldet hat und eigene Rechnungen schreibt.
Rechtliche Stolpersteine in Deutschland und Österreich
Welches Modell ihr wählt, hat Folgen für Sozialversicherung und Steuern. Die folgenden Punkte sind keine Steuer- oder Rechtsberatung. Lasst euren Vertrag von einer Steuerberatung oder einer Kanzlei prüfen, bevor ihr unterschreibt.
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