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Tattoo-Motiv kopiert: Entwürfe vorab schicken, ohne sie aus der Hand zu geben
März 2023: Eine Kundin zeigt einem Tätowierer einen Screenshot auf ihrem Handy. Darauf eine Frau mit Ohrring, hinter dem Kopf ein Mandala, Muster an Hals und Dekolleté. Gezeichnet hatte das Motiv eine Tätowiererin, die es 2020 auf Instagram gepostet hatte. Der Tätowierer zeichnet es fast identisch nach, sticht es der Kundin auf den Oberarm und postet das Foto auf dem Instagram-Account seines Studios, ohne die Urheberin zu nennen. Das Amtsgericht Köln hat ihn im Dezember 2025 zu 1.500 € Schadensersatz verurteilt. Dabei hatte die Tätowiererin ihr Motiv nur öffentlich gepostet. Einen Entwurf, den du einer Kundin vorab schickst, hat sie direkt in ihrer Galerie.

So landet ein Entwurf bei einem anderen Studio
Oft steckt nicht einmal Absicht dahinter. Du schickst den Entwurf als JPG per Instagram, die Kundin zeigt ihn ihrer Freundin, und die kennt jemanden, der „das auch kann, für die Hälfte“. Oder die Kundin holt sich mit deinem Bild in der Hand ein zweites Angebot ein. Oder sie bucht nie, und das Bild bleibt in ihrer Galerie, bis es ein Jahr später bei jemand anderem auf dem Tresen liegt.
Sobald ein Bild auf einem fremden Handy ist, kannst du nichts mehr zurückholen. Steuern kannst du aber, wann es rausgeht und was darauf steht.
Erst die Anzahlung, dann der Entwurf
Wer angezahlt hat, hat einen Termin bei dir und wenig Grund, mit deinem Entwurf woanders hinzugehen. Zeichne deshalb erst, wenn die Anzahlung da ist, und rechne die Zeichenzeit in die Anzahlung ein. Wie hoch sie dafür sein sollte, steht im Artikel zur Höhe der Tattoo-Anzahlung. Mit einem Buchungslink, der die Anzahlung gleich mitnimmt, ist der Termin fest, bevor du den ersten Strich ziehst. Wer erst einen Entwurf sehen will, bevor er anzahlt, bekommt von dir Arbeiten aus deinem Portfolio zu sehen, aber keine Skizze für sein Tattoo.
Schreib in deine Regeln, wie viele Änderungsrunden im Preis enthalten sind, zum Beispiel zwei, und was eine dritte kostet. Damit wird „nur noch eine kleine Änderung“ nicht zur Endlosschleife, und wer bloß Entwürfe einsammeln will, merkt früh, dass das bei dir Geld kostet. Je genauer die Anfrage, desto weniger Runden brauchst du. Ein Briefing nach Vorlage mit Größe, Stelle und Referenzbildern spart oft schon die erste.
Vier Wege, einen Entwurf zu zeigen
| Weg | Was dafür spricht | Wo es hakt |
|---|---|---|
| Nur im Studio zeigen | Kein Bild verlässt den Laden | Für jede Änderung kommt jemand vorbei, Kundschaft von weiter weg fällt praktisch raus |
| Kleines, unscharfes Bild schicken | Für Stil und Aufbau reicht es | Linien und Details lassen sich nicht beurteilen, Änderungswünsche werden ungenau |
| Bild mit Studio-Logo in der Ecke | Zeigt, woher das Motiv kommt | Das Logo ist in zwei Sekunden abgeschnitten |
| Erst am Termin zeigen | Vorher kann niemand kopieren | Gefällt der Entwurf nicht, zeichnest du unter Zeitdruck um, während der Stuhl blockiert ist |
Für Kundschaft, die aus einer anderen Stadt anreist oder ein großes Projekt plant, kommt „erst am Termin“ kaum in Frage. Sie will vorher sehen, wofür sie Zug und Hotel bucht. Bleibt also: vorab schicken, aber so, dass das Bild selbst zeigt, woher es kommt und an wen es ging.
Der Name der Kundin gehört ins Wasserzeichen
Steht quer über den Linien „Studio Nordlicht · für Lena Hoffmann“, sieht jeder, an wen der Entwurf ging, auch das Studio, bei dem Lena ihn später auf den Tresen legt. Mit dem eigenen Namen über dem Motiv gibt man ein Bild weniger leichtfertig weiter als mit einem Logo in der Ecke. Und taucht es doch irgendwo auf, weißt du, aus welchem Chat es stammt.
Leg das Wasserzeichen halb transparent über das Motiv und nicht an den Rand, damit die Kundin Linien und Details noch beurteilen kann. Von Hand heißt das: für jede Kundin eine eigene Datei, bei jeder Version neu. Bei drei Versionen für fünf Kundinnen sind das fünfzehn Dateien in einer Woche.
In OpenInk Studio schickst du Entwürfe direkt aus der Anfrage. Unter „Entwurf senden“ lädst du bis zu vier Bilder hoch und schreibst eine Notiz mit bis zu 500 Zeichen dazu, etwa zu Größe oder Stelle. Die Kundin sieht die Bilder mit einem Wasserzeichen aus Studioname und ihrem eigenen Namen, ohne dass du eine Datei bearbeitest. Schaltest du „Nur einmal ansehen“ ein, kann sie den Entwurf ein einziges Mal öffnen, danach ist er weg. Einen Screenshot kann eine Webseite nicht verhindern, aber auf jedem Screenshot ist das Wasserzeichen mit drauf. „Nur einmal ansehen“ passt zu frühen Versionen. Bei der Version, die zur Freigabe geht, lässt du es besser aus, damit die Kundin sie bis zum Termin noch ein paarmal anschauen kann.

Festhalten, welche Version freigegeben ist
Am Termin zeigt sich manchmal, dass die Kundin eine andere Version im Kopf hat als du, die mit der kleineren Rose oder die ohne Schattierung an den Blättern. Halte deshalb fest, welche Version sie bestätigt hat, und stich genau die.
In OpenInk Studio hat jede Version einen Stand: „Noch nicht angesehen“, dann „Angesehen“, „Freigegeben“ oder „Änderungswunsch“, diese drei jeweils mit Uhrzeit. Die Kundin tippt auf „Passt so“ oder auf „Ich hätte gern Änderungen“ und schreibt dazu, was anders werden soll. Schickst du eine neue Version, steht bei der alten „Neuere Version gesendet“.

Schreib in die Notiz zu jeder Version Größe in Zentimetern und Stelle, dann steht in der Freigabe auch, wofür sie gilt. Am Termin öffnest du die freigegebene Version und druckst die Schablone davon. Will die Kundin vor Ort noch etwas ändern, wisst ihr beide, von welchem Stand ihr ausgeht.
Urheberrecht: was das Kölner Urteil für deinen Alltag heißt
Für deine eigenen Entwürfe heißt das: Ein Motiv mit eigener Handschrift kann geschützt sein, und eine Kopie samt Instagram-Post kann für den, der kopiert, teuer werden. Rechne trotzdem nicht damit, jede Kopie verfolgen zu können. Du musst sie erst einmal finden, belegen, dass der Entwurf von dir stammt, und bereit sein, für einen Betrag in dieser Größenordnung vor Gericht zu gehen. Was dir dabei hilft, sind Dateien mit Datum, deine eigenen Posts und der Verlauf, in dem du den Entwurf verschickt hast.
Das Urteil hat noch eine zweite Seite. Bringt jemand einen Screenshot vom Motiv eines anderen Artists mit, frag, woher das Bild stammt. Zeichne etwas Eigenes oder schreib dem Artist und bitte um Erlaubnis. Ein paar kleine Abweichungen haben dem Kölner Gericht nicht gereicht. Und wenn du das Ergebnis postest, nenn den Namen.
Kurz beantwortet
- Deine Kundin lässt deinen Entwurf woanders stechen
- Sichere zuerst Belege: den Post oder das Foto des anderen Studios mit Datum, deine Originaldatei und den Verlauf, in dem du den Entwurf verschickt hast. Eine sachliche Nachricht an das Studio klärt manches schon. Bleibt sie ohne Antwort, kann eine Kanzlei abmahnen. Im Kölner Fall ging der Klage eine solche Abmahnung voraus.
- Was in deine Bedingungen gehört
- Ein Satz dazu, wofür der Entwurf da ist, zum Beispiel: „Der Entwurf ist für dein Tattoo bei mir gezeichnet und nicht zur Weitergabe an andere Studios gedacht.“ Dazu die Zahl der Änderungsrunden und dass die Anzahlung die Zeichenzeit abdeckt. Die Kundschaft sollte das lesen, bevor du die erste Version schickst.
- Flash und Entwürfe auf Instagram
- Was du postest, kann jeder als Screenshot mitnehmen, genau so lief es im Kölner Fall. Setz deinen Namen oder Handle sichtbar ins Bild und heb die Originaldateien mit Datum auf. Bei Flash, das nur einmal gestochen wird, schreib dazu, dass es nur bei dir zu haben ist.
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